Von der IHK zu Kiel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen

 

HERMANN STABENOW
Kiel * Hamburg * Schwerin

 

 

 

 

 

 

 

Methodik der Bewertung

Während die Bewertung von Grundstücken, Immobilien oder Kraftfahrzeugen vorgegebenen Richtlinien und umfänglichen Marktanalysen nachfolgt und die Bewertung von Unternehmen ebenfalls einheitlichen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IdW) unterworfen ist, ist dies bei Zahn-/Arztpraxen nicht der Fall. Unverändert wird in Veröffentlichungen die Unübersichtlichkeit der Methoden beklagt oder suggeriert, es gäbe nur eine anerkannte Methode. Allerdings ist bei näherem Hinsehen und vollständiger Sichtung der aktuellen Veröffentlichungen und Gerichtsurteile inzwischen eine einheitliche Linie erkennbar:

Die von dem Sachverständigen seit jeher favorisierte sog. modifizierte Ertragswertmethode hat sich weitgehend durchgesetzt – wie obergerichtliche Urteile bestätigt haben – und die sog. Ärztekammer-Methode aus dem Jahre 1987 verdrängt. Erst im Dezember 2008 hat die Bundesärztekammer zusammen mit der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung im Deutschen Ärzteblatt (DÄBl. Ausg. v. 22.12.2008) sog. „Hinweise“ veröffentlicht, die eine Hilfestellung bei der Bewertung geben sollen, und sich bei dieser Gelegenheit ebenfalls zur Ertragswertmethode bekannt.

Der Praxiswertwert wird als Barwert der nachhaltigen, auch in der unmittelbaren Zukunft – aus der Sicht eines Nachfolgers – erzielbaren Nettoüberschüsse der Praxis ermittelt. Der Ertragswert ist dabei regelmäßig mit dem Gesamtwert der Praxis identisch, der sich wiederum aus dem Substanzwert für die Geräte und Einrichtungsgegenstände und dem immateriellen Wert für den Patienten- und Überweiserstamm (Goodwill) zusammensetzt

Benötigte Unterlagen

Wichtiger und elementarer Bestandteil der Bewertung sind die steuerlichen Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG, auch Einnahmen-/Über- schussrechnungen genannt, die der Steuerberater der Praxis jährlich erstellt. Benötigt werden die Abschlüsse von mindestens drei vollständigen Geschäftsjahren sowie ein aktueller vorläufiger Abschluss des laufenden Jahres, z.B. eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).
Des Weiteren werden benötigt:

  • Aktuelles und vollständiges Inventar-/Anlage- vermögensverzeichnis mit Anschaffungs- datum und ursprünglichen Anschaffungs- kosten der Einrichtungsgegenstände und Geräte
  • Aktuelle Honorarbescheide der K(Z)V der letzten Quartale
  • Aktuelle Abrechnungen über Privatpatienten- einnahmen
  • Fallzahlstatistiken
  • Angaben der Patientenstruktur
  • Grundriss der Räumlichkeiten
  • Aktueller Mietvertrag
  • Darstellung der Personalstruktur (Dienstalter, Vergütung, Mutterschutz etc.)
  • Gesellschaftsverträge (bei Berufsausübungs- gemeinschaften)
  • Verträge zu Kooperationsbeziehungen (wie Krankenhäusern oder MVZ’n)
  • Verträge mit Leasinggebern

 Hermann Stabenow * Sophienblatt 11 * 24103 Kiel * Tel. 0431-66386-26

[Vorstellung] [Methodik] [Dienstleistung] [Aktuelles] [Kosten] [Kontakt]