Von der IHK zu Kiel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen

 

HERMANN STABENOW
Kiel * Hamburg * Schwerin

 

 

 

 

 

 

 

Dienstleistungsangebot

Praxisbewertungsgutachten werden zu verschiedenen Zwecken benötigt, sei es im Zusammenhang mit der Abgabe oder der Übernahme einer Praxis oder eines Anteils an einer Berufsausübungsgemeinschaft, sei es aus familien- oder erbrechtlichen Gründen, also bei einer Scheidung oder im Todesfall eines Praxis(mit)inhabers. Daneben ermöglich oftmals erst ein reguläres Gutachten die Beurteilung des Zulassungsausschusses für Ärzte oder Zahnärzte und/oder eines Kreditinstitutes, ob ein vereinbarter Kaufpreis dem tatsächlichen Verkehrswert einer Praxis entspricht.

Die Bewertung geht häufig mit einer betriebswirtschaftlichen Analyse einher, die etwa zwecks Optimierung der Betriebsabläufe oder der Kostenstruktur oder zur Begleitung einer strategischen Neuausrichtung oft in Zusammenarbeit mit erfahrenen Wirtschafts- und Steuerberatern durchgeführt wird. Entsprechende jahrelang bestehende Kontakte ermöglichen eine auf die jeweilige Region der niedergelassenen Praxis und deren Fachrichtung ausgerichtete Beratung im gesamten norddeutschen Raum.

Selbstverständlich kann die Beratung nahtlos auf den rechtlichen Bereich ausgedehnt werden. Hier wird der Sachverständige vornehmlich durch die in seiner Kanzlei tätigen Fachanwälte für Medizinrecht, insbesondere den auf Haftpflichtfragen spezialisierten Kieler Kollegen Dr. jur. Jens-Uwe Petersen sowie den Honorarrechtsexperten Peter Greve unterstützt (www.batzlaff.de).
 

Philosophie

Auftraggeber haben den Vorteil, über die Bewertungstätigkeit hinaus weitere höchst qualifizierte Dienstleistungen rund um die Veräußerung oder den Erwerb einer (zahn-/ärztlichen) Praxis in Anspruch nehmen zu können, ohne dass Zeit- oder Informationsverluste erlitten werden.

Gleichzeitig profitiert der Sachverständige selbst von der engen Zusammenarbeit mit den Kollegen in den kooperierenden Kanzleien und Büros. Das Ziel ist dabei, die Bewertung einer zahn-/ärztlichen Praxis nicht nach einem formalen, scheinbar vorgegebenen Schema oder einer bestimmten Methode durchzuführen, sondern die Qualität und die Aussagekraft der Gutachten soweit zu steigern, dass ein Höchstmass an Konkretisierung und Nachvollziehbarkeit des Wertes erreicht wird, denn … keine Praxis ist wie die andere.

Da der Sachverständige bereits berufsrechtlich zu einer strikten Verschwiegenheit verpflichtet ist, bleiben sensible und persönliche Daten geschützt und die Vertraulichkeit jederzeit gewahrt

 Hermann Stabenow * Sophienblatt 11 * 24103 Kiel * Tel. 0431-66386-26

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